Andere Committees
Das Gesetz kennt ausser für Finanzdienstleister keine Pflicht zur Bildung von Verwaltungsratsausschüssen. Bei grösseren Unternehmen sieht man in der Praxis neben dem üblichen Audit Committee auch Ausschüsse zur Nominierung und Entschädigung von Mitgliedern, Risikoausschüsse (z.B. Finanzdienstleister) oder Strategiegremien.
Definition und Hintergrund
Synonym verwendete Begriffe:Prüfungsausschuss (Audit Committee), Entschädigungsausschuss (Compensation Committee), Nominierungsausschuss, Nominationsausschuss (Nomination Committee)Konstituierung
Ausschüsse können durch den Verwaltungsrat ohne spezielle Ermächtigung durch Statuten eingerichtet und personell besetzt werden. In der Regel erhalten diesen Gremien im Organisationsreglement beurteilende, beratende und überwachende Funktionen zugewiesen.Nominierungsausschuss (Nomination Committee)
Zusammensetzung
Nominierungsausschüsse sind häufig mit 2-3 Mitgliedern zusammengesetzt - meist der VR-Präsident und 1-2 weitere Mitglieder. Üblich sind 1-2 Sitzungen pro Jahr.Aufgaben
Nominierungsausschüsse des Verwaltungsrates werden zur langfristigen Personalplanung für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung eingesetzt. Sie eignen sich aufgrund der Grösse besser für persönliche Interviews und vertrauliche Arbeiten im Personalbereich als ganze VR-Gremien. Folgende grundsätzliche Aufgaben finden sich in Reglementen für Nominierungsausschüsse:- Vorbereitung und periodische Überarbeitung der Personalpolitik
- Sicherstellen der Nachfolgeplanung für VR und GL
- Erstellen von Anforderungsprofilen und Stellenbeschrieben für VR-Präsident, VR-Sekretär und GL-Mitglieder
- Vorbereitung der Entscheide des VR betreffend Nomination der Mitglieder des VR und der GL sowie Antragstellung und Abgabe von Empfehlungen an den Verwaltungsrat
- Genehmigung der Verträge mit Mitgliedern von GL und VR
- Durchführen der jährlichen Selbstevaluation des Verwaltungsrates
- Überprüfung der Leistungsbeurteilung der Geschäftsleitung
- Beurteilung der Personalentwicklung und Nachfolgeplanung im Unternehmen
- Erarbeitung von Grundlagen für Entscheide bezüglich Entlassung von Mitgliedern der GL
- Überwachung der Führung von Arbeitsgerichtsprozessen
Nominierungsausschuss Reglement
(Charter Nomination Committee)
Beispiel eines öffentlich zugänglichen Reglements: Reglement Nominierungsausschuss Geberit
Entschädigungsausschuss (Compensation Committee)
Zusammensetzung
Entschädigungsausschüsse werden zur Vermeidung von Interessenkonflikten bevorzugt mit 2-3 nicht exekutiven Mitgliedern besetzt, meist mit dem VRP als Mitglied. Üblich sind 1-2 Sitzungen pro Jahr oder bei aktuellem Bedarf.Aufgaben
Entschädigungsausschüsse des Verwaltungsrates werden für die Vorbereitung von aufwendigen strategischen Fragestellungen eingesetzt, insbesondere bei Themen wie M&A, deren Behandlung auch besondere Vertraulichkeit erfordert. Folgende grundsätzliche Aufgaben finden sich in Reglementen für Strategieausschüsse:- Vorbereitung aller Entscheide des VR betreffend Vergütung der Mitglieder des VR und der GL sowie Antragstellung und Abgabe von Empfehlungen an den Verwaltungsrat
- Überwachung der Implementierung und Umsetzung des Reglements für Erfolgsbeteiligungen
- Vorbereitung des Vergütungsberichts und Antragstellung an den VR
- Erarbeitung und Überprüfung der Grundsätze und Ziele der Vergütungspolitik des Unternehmens
- Überprüfung der Programme für Versicherung und Personalvorsorge
- Evaluation und Überprüfung der D&O
Entschädigungsausschuss Reglement
(Charter Compensation Committee)
Beispiel eines öffentlich zugänglichen Reglements: Reglement Entschädigungsausschuss Geberit
Corporate Governance / Compliance Committee
Zusammensetzung
Ausschüsse zu Corporate Governance / Compliance sind häufig aus 2-3 Mitgliedern zusammengesetzt - meist eher juristisch orientierte Mitglieder. Üblich sind 2-4 Sitzungen pro Jahr.Aufgaben
Governanceausschüsse des Verwaltungsrates werden zur detaillierteren Überwachung der Einhaltung von internen Regelungen sowie Gesetzen und Vorschriften. Folgende grundsätzliche Aufgaben finden sich in Reglementen für Governanceausschüsse:- Entwicklung Corporate Governance Grundsätze und Richtlinien
- Abstimmung Reglemente mit Best Practices
- Überwachen der Strategie zur Corporate Responsibility
- Untersuchen von vermuteten Verstössen gegen den Code of Conduct
- Überprüfung Unabhängigkeit der VR-Mitglieder
- Regelmässige Überprüfung Zusammensetzung VR-Ausschüsse
Governanceausschuss Reglement
(Charter Corp. Governance Committee)
Beispiel eines öffentlich zugänglichen Reglements: Organisationsreglement Novartis inkl. Reglement Governanceausschuss
Risikoausschuss (Risk Committee)
Zusammensetzung
Risikoausschüsse sind vorallem bei Finanzdienstleistern oder Konzernen mit grossen Finanztransaktionen üblich oder gar gesetzlich vorgeschrieben. Häufig sind sie relativ breit abgestützt aus VR-Mitgliedern, CFO, CRO und Aktuaren. Üblich sind etwa 4 Sitzungen pro Jahr, respektive soviele wie erforderlich.Aufgaben
Spezielle Risikoausschüsse des Verwaltungsrates werden für die Überwachung der Grossrisiken eingesetzt, seien dies finanz- oder versicherungsmathematischer Art (Banken, Versicherungen) oder mehr produktespezifisch (Grosshandelkontrakte). Folgende grundsätzliche Aufgaben finden sich in Reglementen für Risikoausschüssen:- Prüfung Angemessenheit der Risikomanagementfunktion
- Überwachung der Pläne zur Business Continuity
- Vorbereitung der Risiko- und Anlagestrategie
- Festlegung von strategischen Bandbreiten der Asset Allocation
- Genehmigung der Anlagetaktik
- Überwachung der Anlagetätigkeit des Unternehmens
- Prüfung der Kaptialausstattung und Kapitalzuteilung
- Ausgestaltung des internen Kontrollsystems
- Kritische Beurteilung der Risikoexposition
Risikoausschuss Reglement
(Charter Risk Committee)
Beispiel eines öffentlich zugänglichen Reglements: Reglement Risikoausschuss Crédit Suisse Group
Weitere Ausschüsse
Strategieausschuss (Strategy Committee)
Strategieausschüsse des Verwaltungsrates werden oft für die Vorbereitung von aufwendigen strategischen Fragestellungen eingesetzt, insbesondere bei Themen wie M&A, deren Behandlung auch besondere Vertraulichkeit erfordert.Executive Committee
Executive Committees sind vorallem im angelsächsischen Kontext anzutreffen. Dieser Ausschuss aus VRP und 1-2 weiteren 'Lead Directors' erhält vom Board gewisse Kompetenzen delegiert, um in speziellen Konstellationen oder Krisensituationen schnellere Entscheide herbeiführen zu können.Markt
Statistische oder qualitative Informationen zu den übrigen Ausschüssen des Verwaltungsrates sind praktisch nicht verfügbar - mit Ausnahme der Entschädigungselemente für Mitglieder der Committees. Siehe auch unter MarktdatenDiskussions- und Knackpunkte rund ums Thema
- Soweit Ausschüsse eigene Entscheidkompetenzen haben, stellt sich insbesondere die Frage nach der Haftbarkeit der Ausschussmitglieder im Vergleich zum Gesamt-VR.
- Die Notwendigkeit der Unabhängigkeit von Ausschussmitgliedern, die optimale Zusammensetzung von Ausschüssen, dieTeilnahme von CEO in Ausschüssen sind Dauerbrenner in meist ergebnislose Publikationen.
- Je mehr Arbeit an Ausschüsse delegiert wird, desto schwieriger wird die Sicherstellung der Informationsgleichheit im Verwaltungsrat.
Weiterführende Literatur und Links
Die Literatur über andere Committees (Nomination, Entschädigung, Strategie, etc.) ist im Gegensatz zum Audit Committee eher spärlich vorhanden. Am umfassendsten wohl Jutzi (2008). Die Präsentation von Pearl Meyer (2008) ist nicht CH-spezifisch, aber einführend zum Nomination Committee. Spezifisches zum Thema Entschädigungen finden Sie auch unter Marktdaten, zum Thema Nomination unter Selektion / Assessment.